Mietwagen Nutzungsentschädigung

+++ Mietwagen Nutzungsentschädigung +++BGH – LG Görlitz – AG Zittau5.2.2013VI ZR 290/11 1. Zwar kann sich daraus, dass ein angemietetes Ersatzfahrzeug nur für geringe Fahrleistungen benötigt wird, die Unwirtschaftlichkeit der Anmietung ergeben. Doch kann im Einzelfall die Erforderlichkeit der Anmietung deshalb zu bejahen sein, weil der Geschädigte auf die ständige Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist. … Weiterlesen …