Eine britische „driving licence“

+++ Eine britische „driving licence“ +++OLG Oldenburg – LG Oldenburg19.9.20111 Ss 116/11 Eine britische „driving licence“ stellt keine in Deutschland anzuerkennende Erteilung einer Fahrerlaubnis eines EU-Staates dar, wenn sie lediglich im Wege des Umtausches eines deutschen Führerscheins ausgestellt wurde.