Fristlose Kündigung, Gefahrguttransportfahrer, Alkohol

+++ Fristlose Kündigung, Gefahrguttransportfahrer, Alkohol +++LAG Köln – ArbG Köln8.11.20102 Sa 612/10 Fristlose Kündigung, Gefahrguttransportfahrer, Alkohol Das Fahren eines Gefahrguttransporters mit mehr als 0 Promille Blutalkohol kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. In die Abwägung aufzunehmen ist das Maß der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, die Möglichkeit einer zukünftigen effektiven Kontrolle des Fahrers, insbesondere ob eine Verheimlichung und … Weiterlesen …