Geschwindigkeitsüberschreitung

+++ Geschwindigkeitsüberschreitung +++ OLG Brandenburg – AG Cottbus 26.8.2019 (2 B) Ss-OWi 175/19   Geschwindigkeitsüberschreitung   Hier hat der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 36 km/h überschritten. Bei diesem Ausmaß der Überschreitung kann nicht allein aus diesem auf vorsätzliche Begehungsweise geschlossen werden. Es hätte dazu vielmehr weiterer Indizien bedurft.