+++ Geschwindigkeitsüberschreitung +++
OLG Brandenburg – AG Cottbus
26.8.2019
(2 B) Ss-OWi 175/19
Geschwindigkeitsüberschreitung
Hier hat der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 36 km/h überschritten. Bei diesem Ausmaß der Überschreitung kann nicht allein aus diesem auf vorsätzliche Begehungsweise geschlossen werden. Es hätte dazu vielmehr weiterer Indizien bedurft.