Gewährleistungsbürgschaft
Urteil 1OLG Hamburg – LG Hamburg 26.1.2024 4 U 4/23 Eine Gewährleistungsbürgschaft sichert keinen über etwaige Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Druckzuschlag nach § 641 Abs. 3 BGB. Sie ist nur anhand der voraussichtlich zu zu sichernden Mängelbeseitigungskosten zu bemessen. Ggf. ist daher ein Austausch der Bürgschaft gegen eine herabgesetzten, auf das Sicherungsinteresse begrenzte Bürgschaftserklärung vorzunehmen