Verkehrssicherungspflicht Winterdienst

+++ Verkehrssicherungspflicht Winterdienst +++BGH – OLG Hamm – LG Dorstmund12.6.2012VI ZR 138/11 Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte.