Verkehrssicherungspflicht Winterdienst

+++ Verkehrssicherungspflicht Winterdienst +++
BGH – OLG Hamm – LG Dorstmund
12.6.2012
VI ZR 138/11

Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte.