Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
BGH – OLG Frankfurt – LG Frankfurt8.12.2011V ZR 110/11 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen Der in § 203 BGB verwendete Begriff der Verhandlungen ist weit auszulegen.Verhandlungen schweben schon dann, wenn eine der Parteien Erklärungenabgibt, die der jeweils anderen die Annahme gestatten, der Erklärende lassesich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfangein. Nicht … Weiterlesen …