Honorar Honorarberechnung Mängel
+++ Honorar Honorarberechnung Mängel +++Thüringer OLG – LG Gera9.9.20101 U 887/07 Eine Vergütung von Architektenhonorar ist nach höchstrichterlicherRechtssprechung, der der Senat folgt, nicht geschuldet, wenn dasArchitektenwerk schwerwiegende Mängel aufweist und für den Auftraggeberwertlos ist. Ein solcher Mangel kann beispielsweise darin liegen, dass derArchitekt seine Planung nicht nach den vertraglichen Vorgaben des Bauherrnausrichtet und der Auftraggeber … Weiterlesen …