Honorar Honorarberechnung Mängel

+++ Honorar Honorarberechnung Mängel +++
Thüringer OLG – LG Gera
9.9.2010
1 U 887/07

Eine Vergütung von Architektenhonorar ist nach höchstrichterlicher
Rechtssprechung, der der Senat folgt, nicht geschuldet, wenn das
Architektenwerk schwerwiegende Mängel aufweist und für den Auftraggeber
wertlos ist. Ein solcher Mangel kann beispielsweise darin liegen, dass der
Architekt seine Planung nicht nach den vertraglichen Vorgaben des Bauherrn
ausrichtet und der Auftraggeber deshalb gehalten ist, nach Kündigung eine
neue Planung erstellen zu lassen.

BGB § 242 aF, § 631 aF, § 633 aF