konkludente Abnahme einer Architektenleistung
+++ Die konkludente Abnahme einer Architektenleistung +++BGH – OLG Dresden – LG Leipzig26.9.2013VII ZR 220/12 Die konkludente Abnahme einer Architektenleistung kann darin liegen, dass der Besteller nach Fertigstellung der Leistung, Bezug des fertiggestellten Bauwerks und Ablauf einer Prüfungsfrist von sechs Monaten keine Mängel der Architektenleistungen rügt (Fortführung von BGH, Urteil vom 25. Februar 2010, VII … Weiterlesen …