Aktuelles: Baurecht

konkludente Abnahme einer Architektenleistung

+++ Die konkludente Abnahme einer Architektenleistung +++
BGH – OLG Dresden – LG Leipzig
26.9.2013
VII ZR 220/12

Die konkludente Abnahme einer Architektenleistung kann darin liegen, dass der Besteller nach Fertigstellung der Leistung, Bezug des fertiggestellten Bauwerks und Ablauf einer Prüfungsfrist von sechs Monaten keine Mängel der Architektenleistungen rügt (Fortführung von BGH, Urteil vom 25. Februar 2010, VII ZR 64/09, BauR 2010, 795 = NZBau 2010, 318).

BGB vom 02.01.2002 § 634a Abs 1 Nr 2, § 634a Abs 2
BGB § 638 Abs 1 aF
BGBEG Art 229 § 6 Abs 1 S

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