Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Wohnungsvermüllung

+++ Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Wohnungsvermüllung +++AG Hamburg-Harburg18.3.2011641 C 363/10 Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Wohnungsvermüllung Wer – beratungs- und hilferesistent – die Mietwohnung vermüllt und trotz qualifizierter Abmahnung sein Mieterverhalten nicht ändert, kann aus wichtigem Grund gekündigt werden.