Mieterhöhung
+++ Mieterhöhung +++BGH – LG Berlin – AG Berlin-Mitte2.3.2011VIII ZR 164/10 Die Mieterhöhung wegen einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme nicht gemäß § 554 Abs. 3 BGB angekündigt hat.