Aktuelles: Mietrecht
18.04.2011
Mieterhöhung
+++ Mieterhöhung +++
BGH – LG Berlin – AG Berlin-Mitte
2.3.2011
VIII ZR 164/10
Die Mieterhöhung wegen einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme nicht gemäß § 554 Abs. 3 BGB angekündigt hat.
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Aktuelle Informationen:
- Verjährung des Anspruchs des Bestellers auf Herstellung des versprochenen Werks
- Abbrucharbeiten
- Unwirksamkeit von AGB in Bauträgerverträgen
- Abstand/Grenzen Nachbar/Nachbarrecht
- Amtsermittlung bei Rügen nach § 215 Abs. 1 BauGB