Aktuelles: Mietrecht
18.04.2011
Mieterhöhung
+++ Mieterhöhung +++
BGH – LG Berlin – AG Berlin-Mitte
2.3.2011
VIII ZR 164/10
Die Mieterhöhung wegen einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme nicht gemäß § 554 Abs. 3 BGB angekündigt hat.
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Aktuelle Informationen:
- Krankheitsbedingte Kündigung als Beendigung
- Grundstück, baurechtl. Genehmigung, Notwegerecht
- Unwirksamkeit einer Rückzahlungsklausel bei personenbedingter Kündigung des Arbeitnehmers
- Grundstücksrecht, Mangel, Zahlung verweigern
- Bauvertragsrecht, Zusatzleistungen