Mindestlohn

+++ Mindestlohn +++ArbG Berlin 17.4.201528 Ca 2405/15 Mindestlohn 1. Beantwortet der Arbeitgeber eines Kleinstbetriebes den Wunsch eines seit rund sechs Jahren bei 5,19 Euro (brutto) pro Stunde und wöchentlich 14 Arbeitsstunden beschäftigten Hauswartes nach Bezahlung des Mindestlohns mit einer Kündigung, so ist durch das objektive Geschehen ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB … Weiterlesen …