Familienrecht XXV: Ganz genau hinsehen
Im Normalfall haben Eheleute während der Ehe ihr Vermögen nicht getrennt voneinander gehalten. So sind regelmäßig beide Ehegatten hälftige Eigentümer des Wohnhauses, haben Konten auf beider Namen oder ein gemeinsames Darlehen. Wichtig ist, dass vor der Ermittlung des Endvermögens der Ehegatten zuerst genau darauf geschaut wird, welchem Partner welche Vermögenswerte gehören und welche Verbindlichkeiten ihm … Weiterlesen …