Mitwirkungspflichten des Halters zur Abwendung einer Fahrtenbuchauflage
+++ Mitwirkungspflichten des Halters zur Abwendung einer Fahrtenbuchauflage +++VG Braunschweig12.3.20126 B 40/12 Mitwirkungspflichten des Halters zur Abwendung einer Fahrtenbuchauflage 1. Dem Vorwurf der Mitwirkungsverweigerung, die regelmäßig weitere behördliche Ermittlungen im Ordnungswidrigkeitenverfahren entbehrlich macht, kann der Fahrzeughalter nur dann entgehen, wenn er von sich aus die ihm ohne erheblichen Ermittlungsaufwand möglichen Angaben zu Name und Anschrift … Weiterlesen …