Haftung des Objektplaners Mangelhaftigkeit des zu integrierenden Gutachtens eines Sonderfachmanns

+++ Haftung des Objektplaners Mangelhaftigkeit des zu integrierenden Gutachtens eines Sonderfachmanns +++ OLG Saarbrücken – LG Saarbrücken 19.3.2014 1 U 420/12     Der mit der Objektplanung gemäß § 55 HOAI i.d.F. vom 21. September 1995 beauftragte Architekt haftet nur dann für Mängel in dem zu integrierenden Gutachten eines Sonderfachmanns (hier: eines Bodengrundgutachters), wenn er … Weiterlesen …