Ordentliche Kündigung eines Wachpolizisten wegen Straftat
LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Berlin25.10.201119 Sa 1075/11 Ordentliche Kündigung eines Wachpolizisten wegen Straftat Ein angestellter Polizist im Wachschutz, der hoheitlich tätig ist, verletzt seine vertragliche (Neben-)pflicht zur Rücksichtnahme gem. § 241 Abs. 2 BGB schwerwiegend, wenn er unerlaubt Partydrogen herstellt und deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung verurteilt wird. Die ordentliche Kündigung … Weiterlesen …