Zum Inhalt springen
Jacobi Rechtsanwälte
Jacobi Rechtsanwälte
  • Kanzlei
  • Wer wir sind
    • Christian Jacobi
    • Matthias Düringer
    • Das Team
  • Informationen
  • Honorar
  • Qualität
  • Kontakt

Planungsfehler, Zeitpunkt der Leistungserbringung

Planungsfehler wegen Änderung einer DIN-Norm nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung

1. Oktober 2015

+++ Planungsfehler wegen Änderung einer DIN-Norm nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung +++OLG München – LG München I12.1.20159 U 3395/14 Bau Ein Fachplaner bzw. Architekt hat nur eine im Zeitpunkt seiner Leistungserbringung geltende DIN zu beachten. BGB § 280, § 281, § 634 Nr 4DIN 18015

Kategorien Baurecht Schlagwörter Planungsfehler, Zeitpunkt der Leistungserbringung

Aktuell:

Schwarzarbeit

Befangenheitsrecht

Rechtsanwälte

Rechtsanwaltshaftung

Aussetzung

Sicherungsrecht

Dürfen wir Ihnen helfen?

E-Mail Mandat erteilen
Logo der Kanzlei Jacobi

Itterstraße 2
69412 Eberbach

Parkplätze direkt vor der Kanzlei.

0 62 71 - 30 07

kontakt@kanzlei-jacobi.de

Termine nur nach Vereinbarung.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 14:30 - 17:30 Uhr

  • Datenschutz-Einstellungen
  • Datenschutz
  • Haftung
  • Impressum
© 2025 Jacobi Rechtsanwälte - Ihre Anwaltskanzlei in Eberbach und der Metropolregion Rhein-Neckar