Räumung
+++ Räumung +++AG Schwäbisch Hall10.7.2012M 595/12 Voraussetzung einer Räumungsvollstreckung gegen Eheleute ist, dass bei bestehendem Mitbesitz der Eheleute an den Räumlichkeiten auch ein Vollstreckungstitel gegen den Ehegatten des Vollstreckungsschuldners vorliegt.