+++ Räumung +++
AG Schwäbisch Hall
10.7.2012
M 595/12
Voraussetzung einer Räumungsvollstreckung gegen Eheleute ist, dass bei bestehendem Mitbesitz der Eheleute an den Räumlichkeiten auch ein Vollstreckungstitel gegen den Ehegatten des Vollstreckungsschuldners vorliegt.