Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern als Betriebskosten

+++ Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern als Betriebskosten +++AG Schönebeck4.5.20114 C 148/11 Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern als Betriebskosten 1. Die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind Kapitalersatzkosten und nicht Betriebskosten. 2. Die Kosten für die Wartung von Rauschwarnmeldern können allenfalls auf den Mieter umgelegt werden, wenn– sie im Mietvertrag ausdrücklich genannt sind oder– … Weiterlesen …