Rechtliches Gehör
Rechtliches Gehör (Prozessrecht)BGH – Kammergericht – LG Berlin 28.9.2021 VI ZR 946/20 Eine Entscheidung beruht auf der Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG, falls nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie bei Berücksichtigung des übergegangenen Vorbringens anders ausgefallen wäre.