Rechtsweg; Vorstandsmitglied; unbefristeter Arbeitsvertrag

LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Berlin20.1.20107 Ta 2656/09 1. Wird ein Arbeitnehmer zum Vorstand bestellt, ohne dass dem eine schriftliche Vereinbarung zugrunde liegt, wird das ursprüngliche Arbeitsverhältnis nicht wirksam aufgehoben (§ 623 BGB). Auch eine Ablösung des Arbeitsvertrages durch inhaltliche Erweiterung auf ein Vorstands-Arbeitsverhältnis kommt nicht ohne weiteres in Betracht, weil ein Vorstand in der Regel … Weiterlesen …