Restwerklohnprozess

+++ Restwerklohnprozess +++OLG Koblenz – LG Koblenz21.6.201214 W 331/12 1. Wird im Restwerklohnprozess vor allem um die Massen gestritten, ist es dem Besteller in der Regel zumutbar, die maßgeblichen Tatsachen selbst zu ermitteln und vorzutragen, insbesondere wenn insoweit eine Beratungs- und Auskunftspflicht des Architekten des Auftraggebers fortbesteht. 2. Auch die Sorge, ansonsten unsubstantiiert auf die … Weiterlesen …