Rücktritt des Arbeitnehmers vom Prozessvergleich wegen seiner teilweisen Nichterfüllung durch den Arbeitgeber
+++ Rücktritt des Arbeitnehmers vom Prozessvergleich wegen seiner teilweisen Nichterfüllung durch den Arbeitgeber +++LAG Mecklenburg-Vorpommern26.6.20125 Sa 253/11 1. Ein vor Gericht abgeschlossener Vergleich, mit dem der Rechtsstreit erledigt wird, kann ein gegenseitiger Vertrag im Sinne der §§ 320 ff BGB sein, wenn in ihm ein beiderseitiges Nachgeben zum Ausdruck kommt oder sich die Parteien zusätzlich … Weiterlesen …