Sonderkündigungsrecht
LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Berlin4.12.20137 Sa 255/14 Sonderkündigungsrecht nach § 21 Abs. 4 BEEG – einvernehmliche Beendigung der Elternzeit der zu Vertretenen – Anwendbarkeit der Dreiwochenfrist des § 4 KSchG 1. Die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG ist auf Kündigungen nach § 21 Abs. 4 BEEG entgegen dem Wortlaut des § 21 Abs. 5 BEEG … Weiterlesen …