Statikervertrag
BGH – OLG Hamm 18.9.1967 VII ZR 88/65 Statikervertrag – Rechtsnatur – Verjährung von Gewährleistungsrechten 1. Der Vertrag des Bauherrn mit dem Statiker ist Werkvertrag. 2. Schadensersatzansprüche aus Mängeln der Statikerleistung, die zu Mängeln am Bauwerk geführt haben, verjähren in fünf Jahren. 3. Verjährungsbeginn bei Ansprüchen gegen Schlechtleistung eines Statikers: … Weiterlesen …