Zustandekommen eines Vertrages mit einem Mehrwertdienst durch Anwahl der entsprechenden 0900-Rufnummer

+++ Zustandekommen eines Vertrages mit einem Mehrwertdienst durch Anwahl der entsprechenden 0900-Rufnummer +++LG Braunschweig – AG Wolfsburg26.2.20108 S 289/09 (026) Zustandekommen eines Vertrages mit einem Mehrwertdienst durch Anwahl der entsprechenden 0900-Rufnummer 1. Neben dem Telefondienstvertrag mit dem Teilnehmernetzbetreiber kommt ein weiterer Vertrag mit dem Anbieter eines Mehrwertdienstes hinzu, wenn der Nutzer einen solchen Dienst anwählt, … Weiterlesen …