Annahmeverzug und Freistellung des Arbeitnehmers zum Ausgleich geleisteter Überstunden

LAG Mecklenburg-Vorpommern – ArbG Stralsund 14.6.2016 2 Sa 213/15 Annahmeverzug und Freistellung des Arbeitnehmers zum Ausgleich geleisteter Überstunden Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass geleistete Überstunden durch Freistellung unter Vergütungsfortzahlung ausgeglichen werden, kann der Arbeitgeber während der Gewährung des Freizeitausgleichs nicht nach § 615 BGB in Annahmeverzug geraten. Das gilt auch im Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers im … Weiterlesen …