Bestimmung der Höhe der erforderlichen Mietwagenkosten
OLG Köln – LG Bonn23.2.20109 U 141/09 Autorecht 1. Bei der Bestimmung der Höhe der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall stellt der Schwacke – Mietpreisspiegel, jedenfalls zur Zeit, eine geeignete Schätzgrundlage im Rahmen des durch § 287 ZPO eingeräumten Ermessens dar. Das gilt insbesondere, wenn gegen die Berechnungsgrundlage keine konkreten auf den Einzelfall bezogenen Einwendungen … Weiterlesen …