Vermieterwechsel

+++ Vermieterwechsel +++BGH – LG Oldenburg – AG Wilhelmshaven1.6.2011VIII ZR 304/10 Infolge einer nach Inkrafttreten von § 566a BGB erfolgten Veräußerung vermieteten Wohnraums tritt der Erwerber auch dann in die durch die Zahlung der Kaution an den ursprünglichen Vermieter begründeten Rechte und Pflichten ein, wenn es zuvor – noch unter der Geltung des § 572 … Weiterlesen …