Aktuelles: Mietrecht
17.10.2011
Vermieterwechsel
+++ Vermieterwechsel +++
BGH – LG Oldenburg – AG Wilhelmshaven
1.6.2011
VIII ZR 304/10
Infolge einer nach Inkrafttreten von § 566a BGB erfolgten Veräußerung vermieteten Wohnraums tritt der Erwerber auch dann in die durch die Zahlung der Kaution an den ursprünglichen Vermieter begründeten Rechte und Pflichten ein, wenn es zuvor – noch unter der Geltung des § 572 BGB aF – weitere Veräußerungsgeschäfte gegeben hat und die Kaution in der Kette der vorangegangenen Vermieter nicht weitergeleitet worden war.
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Aktuelle Informationen:
- Verjährung des Anspruchs des Bestellers auf Herstellung des versprochenen Werks
- Abbrucharbeiten
- Unwirksamkeit von AGB in Bauträgerverträgen
- Abstand/Grenzen Nachbar/Nachbarrecht
- Amtsermittlung bei Rügen nach § 215 Abs. 1 BauGB