Vereinbarung pauschaler Arbeitszeit; Lohnabrechnung
+++ Vereinbarung pauschaler Arbeitszeit; Lohnabrechnung +++LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Eberswalde6.10.20116 Sa 932/11 Die Vereinbarung mit einem Kraftfahrer, diesem einen festen Monatslohn für eine Arbeitszeit bis zu 260 Stunden zu zahlen, ist arbeitszeitrechtlich wirksam. BGB § 157ArbZG § 21 a Abs. 6 Satz 2GewO § 108 Satz 1