+++ Vereinbarung pauschaler Arbeitszeit; Lohnabrechnung +++
LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Eberswalde
6.10.2011
6 Sa 932/11
Die Vereinbarung mit einem Kraftfahrer, diesem einen festen Monatslohn für eine Arbeitszeit bis zu 260 Stunden zu zahlen, ist arbeitszeitrechtlich wirksam.
BGB § 157
ArbZG § 21 a Abs. 6 Satz 2
GewO § 108 Satz 1