Verfall von Urlaubsansprüchen
LAG Mecklenburg-Vorpommern – ArbG Schwerin13.8.20143 Sa 9/14 Verfall von Urlaubsansprüchen im Falle einer dauerhaften Erkrankung des Arbeitnehmers im Anwendungsbereich des TVöD 1. Gesetzliche Urlaubsansprüche arbeitsunfähiger Arbeitnehmer verfallen nach § 7 Abs. 3 Satz 3 Bundesurlaubsgesetz 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres. 2. Die Tarifvertragsparteien haben in § 26 Abs. 2 TVöD hinsichtlich der Befristung … Weiterlesen …