Verhaltensbedingte Kündigung wegen der Weitergabe von angeblichen Geschäftsgeheimnissen

+++ Verhaltensbedingte Kündigung wegen der Weitergabe von angeblichen Geschäftsgeheimnissen +++LAG Köln – ArbG Köln11.4.20115 Sa 1388/10 1. Für ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ist Voraussetzung, dass ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Geheimhaltung vorliegt. 2. Informationen aus einem Vergabeverfahren, die den unterlegenen Mitbewerbern nach § 101 a Abs. 1 GWB mitzuteilen sind, können nicht von … Weiterlesen …