Verkehrssicherungspflichtverletzung: Haftung des Aufzugsbetreibers

+++ Verkehrssicherungspflichtverletzung: Haftung des Aufzugsbetreibers +++OLG München – LG Deggendorf27.9.20111 U 1798/11 Verkehrssicherungspflichtverletzung: Haftung des Aufzugsbetreibers Die Haftung des Aufzugsbetreibers ist keine Gefährdungshaftung, sondern eine Verschuldenshaftung. Allein der Umstand, dass eine Person durch einen technischen Defekt eines Aufzugs zu Schaden kommt, begründet noch keine Ersatzpflicht. Erforderlich ist vielmehr, dass der Schaden Folge einer schuldhaften Verletzung … Weiterlesen …