Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages – Schriftform

LAG Rheinland-Pfalz – ArbG Koblenz15.1.20109 Sa 543/09 1. Ist der Wortlaut eines Formularvertrags nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischer Weise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss. Bleiben nach Erwägung dieser … Weiterlesen …