Urlaubsabgeltung, Ansammlung von Urlaubsansprüchen langjährig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer

+++ Urlaubsabgeltung, Ansammlung von Urlaubsansprüchen langjährig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer +++
LAG Hamm – ArbG Herford
12.1.2012
16 Sa 1352/11

1) Urlaubsansprüche langjährig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer verfallen spätestens 18 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, wenn sie bis dahin nicht genommen werden können.

2) Dies folgt aus der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung des § 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG, wonach an die Stelle des dreimonatigen Übertragungszeitraums unter Berücksichtigung von Art. 9 Abs. 1 des Übereinkommens Nr. 132 ILO ein 18-monatiger Übertragungszeitraum tritt.

3) § 15 MTV Einzelhandel NRW enthält keine eigenständigen Regelungen für den Verfall übergesetzlichen Urlaubs.

BUrlG § 7 III
Manteltarifvertrag für den Einzelhandel NRW §§ 15, 24