Verpflichtung des Erstehers eines vermieteten Grundstücks zur Rückzahlung der Mietsicherheit

+++ Verpflichtung des Erstehers eines vermieteten Grundstücks zur Rückzahlung der Mietsicherheit +++
BGH – LG Braunschweig – AG Braunschweig
7.3.2012
XII ZR 13/10

Verpflichtung des Erstehers eines vermieteten Grundstücks zur Rückzahlung der Mietsicherheit

Auf den Ersteher eines vermieteten Grundstücks geht die Verpflichtung zur Rückzahlung der Mietsicherheit an den Mieter kraft Gesetzes auch dann über, wenn der insolvent gewordene Voreigentümer die vom Mieter erhaltene Mietsicherheit nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen angelegt hatte.