Aktuelles: Baurecht
27.11.2015
Abnahme HOAI Verträge
+++ Abnahme HOAI Verträge +++
OLG München – LG München I
10.2.2015
9 U 2225/14 Bau
Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht keine Pflicht des Auftraggebers zur Teilabnahme nach Leistungsphase 8, wenn der Architekt auch mit der Leistungsphase 9 beauftragt ist. Sind die Leistungen des Architekten mangelhaft, kommt auch keine konkludente Abnahme nach der Leistungsphase 8 in Betracht.
BGB a.F. § 638 Abs. 1 Satz 2, § 640
BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1, § 209
HOAI 1996 § 15 Abs. 1, 2
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Aktuelle Informationen:
- Grundbuchrecht, Vormerkung
- Schenkung, Vorwurf der Sittenwidrigkeit
- Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung
- Fiktive Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens
- Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Architekten