Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht
24.11.2015
Haftung bei Fußgängerunfall: Reichweite des Sichtfahrgebotes
OLG München – LG Traunstein
12.6.2015
10 U 3981/14
Haftung bei Fußgängerunfall: Reichweite des Sichtfahrgebotes
Das Sichtfahrgebot gilt auch gegenüber einem bei Dunkelheit auf der rechten Fahrbahnseite gehenden volltrunkenen Fußgänger. Das Sichtfahrgebot soll nicht nur vor Kollisionen mit Entgegenkommenden, sondern auch davor schützen, auf Hindernisse aufzufahren.
BGB § 823 Abs 1
StVG § 7 Abs 1, § 18 Abs 1
StVO § 3 Abs 1 S 4
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Aktuelle Informationen:
- Grundbuchrecht, Vormerkung
- Schenkung, Vorwurf der Sittenwidrigkeit
- Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung
- Fiktive Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens
- Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Architekten