+++ Abschleppen eines teilweise auf Radweg stehenden Kfz +++
OVG NRW – VG Köln
15.4.2011
5 A 954/10
Abschleppen eines teilweise auf Radweg stehenden Kfz
Das Abschleppen eines teilweise auf einem Radweg abgestellten Fahrzeugs ist verhältnismäßig, wenn es den Radweg unter Berücksichtigung seiner jeweiligen Verkehrsbedeutung mehr als nur unwesentlich einengt.