+++ Annahmeverzug +++
Sächsisches LAG – ArbG Dresden
24.2.2016
4 Ta 33/15 (6)
Nach rechtskräftiger Beendigung der Kündigungsschutzklagen steht den geltend gemachten Annahmeverzugsansprüchen weder die tarifliche Ausschlussfrist des § 70 BAT-O noch die Verjährung entgegen; eine zwischenzeitliche Aussetzung der Annahmeverzugsansprüche durch Klageerweiterung steht den Ansprüchen nicht entgegen (vgl. BAG v. 24.06.2015 – 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 -), da vorliegend Zustellung der Klageerweiterungen demnächst (vgl. BAG v. 23.08.2012 – 8 AZR 349/11 -) erfolgt ist.
ZPO § 114 Abs 1, , § 249 Abs 2, § 148
BAT-O § 70
BGB § 615