Annahmeverzug

+++ Annahmeverzug +++

Sächsisches LAG – ArbG Dresden

24.2.2016

4 Ta 33/15 (6)

Nach rechtskräftiger Beendigung der Kündigungsschutzklagen steht den geltend gemachten Annahmeverzugsansprüchen weder die tarifliche Ausschlussfrist des § 70 BAT-O noch die Verjährung entgegen; eine zwischenzeitliche Aussetzung der Annahmeverzugsansprüche durch Klageerweiterung steht den Ansprüchen nicht entgegen (vgl. BAG v. 24.06.2015 – 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 -), da vorliegend Zustellung der Klageerweiterungen demnächst (vgl. BAG v. 23.08.2012 – 8 AZR 349/11 -) erfolgt ist.

 

ZPO § 114 Abs 1, , § 249 Abs 2, § 148

BAT-O § 70

BGB § 615