Anordnung eines Fahrtenbuchs

+++ Anordnung eines Fahrtenbuchs +++
OVG Lüneburg
24.1.2013
12 ME 272/12

Anordnung eines Fahrtenbuchs

Macht der Geschäftsführer der Fahrzeughalterin von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und bleiben Befragungen am Sitz der Firma erfolglos, gehört es ohne konkrete Ermittlungsansätze nicht zu den zumutbaren und angemessenen Maßnahmen zur Ermittlung des Fahrzeugführers, nach potentiell bestellten weiteren Geschäftsführern zu forschen und diese gegebenenfalls persönlich zu befragen