Aktuelles: Mietrecht
14.02.2013
Schadensersatz
+++ Schadensersatz +++
BGH – LG Kleve – AG Moers
5.12.2012
VIII ZR 74/12
Im Rahmen eines Schadensersatzanspruches nach § 536c Abs. 2 Satz 1 BGB trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der den Mieter treffenden Anzeigepflicht.
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Aktuelle Informationen:
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- Vergütungsanspruch des gerichtlich beauftragten Sachverständigen bei krankheitsbedingtem Begutachtungsabbruch
- Vorfahrtsregel „rechts vor links“ auf Parkplätzen